1952 kam es im Zusammenhang mit dem Donnerskirchner Judenlager zu einem dritten Prozeß. Angeklagt wurde Otto Seits, der während des Südostwallbaus als Hilfsgendarm beim Gendarmerieposten Donnerskirchen tätig war. Seits hatte neben der Kontrolle von Baustellen auch deren Stärke- und Verpflegungsmeldungen bei der Abschnittsverwaltung abzuliefern. Im Verfahren gegen Schorn wurde festgestellt, daß er auf Befehl des Nikolaus Schorn angeblich zwei in Purbach beim Betteln angetroffene Juden erschossen haben soll. Einer anderen Version nach hätten die Juden Weinstöcke zum Heizen gestohlen.[1]
Da selbst der einzige Zeuge der Erschießung nach eindringlicher Befragung durch den Richter sich nicht mehr sicher war, ob es sich bei Seits wirklich um den Täter handelte, endete das Verfahren mit einem Freispruch. Hinzu kam, daß keine bisher bekannte Aussage der ungarischen Zeugen auf eine Erschießung durch Seits hinwies. Auch eine Unterbrechung der Hauptverhandlung wegen eines Rechtshilfeersuchens an die ungarischen Behörden samt Übermittlung einiger neuer Zeugenaussagen ergaben keine neuen Hinweise auf ein Verbrechen durch Seits. Das Gericht kam zu dem Schluß, das Otto Seits nicht als fanatischer Nationalsozialist bezeichnet werden konnte, obwohl er Mitglied der NSDAP und SA-Rottenführer war. Ein eingestelltes Verfahren gegen ihn aufgrund des Heimtückegesetzes im Jahre 1942, und eine daraufhin ausgesprochene Verwarnung durch seinen Arbeitgeber, die Deutsche Reichsbahn, schienen diese Annahme zu rechtfertigen. Mißhandlungen an ungarischen Juden konnten ihm ebenfalls nicht nachgewiesen werden, obwohl es auch in dieser Richtung Anschuldigungen gab.
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[1] Lg Wien Vg 1a Vr 69/52