Bei einem weiteren Zwischenfall im März 1945 bemerkte Unterabschnittsführer Paul Schmidt zwei Juden, die sich während der Arbeitszeit in einer Bunkerbaustelle an einem Feuer wärmten. Insgesamt waren an dieser Baustelle zehn Ungarn tätig. Zuerst fragte Schmidt den dort zuständigen Truppführer, einen Maurer, warum die Juden nicht arbeiten würden. Sodann wendete er sich den beiden Ungarn zu und erschoß den Ersten. Der Zweite versuchte voller Panik zu fliehen und Schmidt schoß ihm hinterher. Erst am nächsten Tag erlag der Ungar seinen schweren Schußverletzungen.[1]
[1] LG Wien Vg 1 Vr 900/45 gegen Schmidt u.a., Urteil, Blatt 478f.