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Kukmirn. Der Prozess

Im Ort verbreiteten sich bald Gerüchte darüber, dass Franz Peischl einen Juden erschossen habe. Nach Kriegsende leitete der neue Postenkommandant Ermittlungen über die ortsansässigen Nationalsozialisten und den Mord an dem ungarischen Juden in die Wege. Auch Peischl wurde mehrfach einvernommen. In seinen Einvernahmen stritt er jedesmal ab Kukmirn Haftbefehl Peischl kirgend etwas über den Verbleib des Ungarn zu wissen. Er behauptete, den Ungarn an zwei Wehrmachtsangehörige übergeben zu haben die ihm begegneten. Den verhörenden Beamten fiel jedesmal seine augenscheinliche Nervosität auf.
Aufgrund eines Vorfalles mit drei plündernden russischen Soldaten, bei denen zwei der Russen bei Zahling von den sie verfolgenden fünf Gendarmen erschossen wurden, setzte sich Peischl nach Fürstenfeld ab. Denn drei Gendarmen, die an dieser Aktion teilgenommen hatten, setzte die russische Militärpolizei in Oberwart in Haft.[1] Hauptgrund für seine Flucht dürften aber die gegen ihn laufenden Ermittlungen aufgrund des Judenmordes gewesen sein. Kurz vor seiner Flucht suchte Peischl noch einmal Franz Illigasch auf und erneuerte seine Drohung ihn zu erschießen, falls er reden sollte. Auch von Peischels Familie wurde weiter Druck auf Illigasch ausgeübt, der aber schließlich in einem Verhör einknickte und den Tathergang schilderte. Franz Peischl wurde am 4. April 1946 In Fürstenfeld wegen Verabredungs- und Fluchtgefahr verhaftet und vor Gericht gestellt. Kukmirn Urteil kleinAuch in seinen weiteren Einvernahmen und während der Gerichtsverhandlung blieb Peischl bei seiner Aussage, den Ungarn lediglich an zwei Wehrmachtssoldaten übergeben zu haben und über seinen weiteren Verbleib nichts zu wissen. Auch vermengte er in seinen Aussagen bewußt den Fall des in Kukmirn verbliebenen ungarischen Juden mit dem ein paar Tage später über den Zellenberg geführten Ungarn um das Gericht zu verwirren. Allerdings zeichneten die Aussagen von Franz Illigasch und weiterer Zeugen ein völlig anderes Bild. Letztendlich wurde Peischl am 23. März 1948 zu 20 Jahren Kerker, verschärft durch ein hartes Lager vierteljährlich, zu Dunkelhaft jährlich am 4. April (Tag der Ermordung), zum Kostenersatz des Strafverfahrens und des Strafvollzuges sowie dem Verfall seines Vermögens verurteilt. Am 22. Dezember 1954 wurde Peischl nach zahlreichen Gnadengesuchen aufgrund einer Begnadigung durch den Bundespräsidenten vorzeitig aus der Haft entlassen.
Im Zuge der Morderhebungen exhumierte eine Gerichtskommission am 6. September 1948 das Grab des Ungarn auf dem Zellenberg.[2]

 

[1] Wiener Stadt- u. Landesarchiv, Lg Wien Vg 11 Vr 3434/46 gegen Franz Peischl, S. 7 – 9.
[2] Wiener Stadt- u. Landesarchiv, Lg Wien Vg 11 Vr 3434/46 gegen Franz Peischl, S. 119ff.